Terms of use

Allgemeine Geschäftsbedingungen der DebtRay GmbH

Stand 01.02.2024

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge der DebtRay GmbH (nachfolgend „DebtRay“) mit Unternehmern und Unternehmen im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
  2. Der Geltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstigen abweichenden Bedingungen des Kunden wird widersprochen.

2. Registrierung

  1. Für die Nutzung der Websites, mobile Apps oder sonstige online-Dienste von DebtRay ist eine Registrierung des Kunden erforderlich. Mit der Registrierung eröffnet der Kunde ein Konto bei DebtRay (nachfolgend „Kunden-Konto“).
  2. Die Registrierung nach Ziff. 2. (1) steht nur Unternehmern und Unternehmen in Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB zur Verfügung. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind nicht berechtigt, sich zu registrieren.
  3. Der Kunde ist verpflichtet,
    • im Rahmen der Registrierung wahre Angaben zu tätigen, insb. hinsichtlich Firma, Unternehmereigenschaft, Anschrift(en), E-Mail-Adresse(n), Vor- und Zunamen von natürlichen Personen;
    • nur für sich selbst im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu handeln, bei Firmen oder Kapitalgesellschaftern durch deren Organe oder Vertreter;
    • unbefugten Dritten keinen Zugang zu DebtRay-Diensten zu gewähren; und
    • Passwörter zu DebtRay-Diensten nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben.
  4. Sofern nichts anderes vereinbart worden ist, hat die Registrierung und das damit verbundene Kunden-Konto bei DebtRay keine feste Laufzeit, sondern es läuft auf unbestimmte Zeit. Das Konto ist von jeder der Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar, jedoch nicht vor Ablauf der Vertragslaufzeit eines eventuellen Abonnementvertrags (hierzu nachfolgende Ziff. 3.). Das Recht beider Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine Kündigung muss mindestens in Textform erfolgen. Sie kann seitens des Kunden auch durch Nutzung der Kündigungsfunktion im Kundenkonto („Kündigungsbutton“) erfolgen.

3. Abonnementvertrag

  1. Ein Abonnementvertrag ist ein Vertrag mit einer bestimmten Laufzeit, der den Kunden zur Nutzung bestimmter, von DebtRay bereitgestellter Inhalte berechtigt. Art und Umgang der Inhalte, die der Kunde hiernach zu nutzen berechtigt ist, ergibt sich aus dem mit ihm abgeschlossenen Abonnementvertrag, insbesondere der zum Vertrag gehörenden jeweiligen Leistungsbeschreibung (nachfolgend „Inhalte“).
  2. Ein Abonnementvertrag, den der Kunde über die Websites, mobile Apps oder sonstige online- Dienste von DebtRay abschließen möchte, wird ihm im „Warenkorb" seines Kunden-Kontos angezeigt. Der Kunde kann sein Angebot jederzeit im Warenkorb ändern oder zur Änderung zu den vorherigen Schritten zurückgehen. Durch Anklicken der Schaltfläche "Jetzt abschließen" kommt ein verbindlicher Abonnementvertrag zwischen dem Kunden und DebtRay zustande.
  3. Gibt der Kunde sein Angebot zum Abschluss eines Abonnementvertrags auf anderem Wege als nach Ziff. 3 (2) ab, beispielsweise schriftlich, mündlich oder per E-Mail, kann DebtRay das Angebot innerhalb von zwei Wochen annehmen. In diesem Fall sendet DebtRay dem Kunden eine Auftragsbestätigung, mit deren Zugang ein verbindlicher Abonnementvertrag zwischen dem Kunden und DebtRay zustande kommt. DebtRay kann das Angebot stattdessen auch mündlich annehmen, z. B. am Telefon, oder indem DebtRay mit der vertraglichen Leistung, beispielsweise der Bereitstellung der Inhalte, beginnt.
  4. Sofern nichts anderes vereinbart worden ist, hat ein Abonnementvertrag eine Laufzeit von einem Jahr. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn es nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende gekündigt worden ist. Das Recht beider Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine Kündigung muss mindestens in Textform erfolgen. Sie kann seitens des Kunden auch durch Nutzung der Kündigungsfunktion im Kundenkonto („Kündigungsbutton“) erfolgen.

4. Einmalkauf

  1. DebtRay bietet die Nutzung bestimmter Inhalte zum Kauf an („Einmalkaufvertrag“). Art und Umgang solcher Inhalte ergibt sich aus dem Einmalkaufvertrag und insbesondere der zum Vertrag gehörenden jeweiligen Leistungsbeschreibung (nachfolgend ebenfalls „Inhalte“, neben den Inhalten nach Ziff. 3. (1)).
  2. Inhalte, die der Kunde über die Websites, mobile Apps oder sonstige online-Dienste von DebtRay erwerben möchte, werden ihm im „Warenkorb" seines Kunden-Kontos angezeigt. Der Kunde kann seine Bestellung jederzeit im Warenkorb ändern oder zur Änderung zu den vorherigen Schritten zurückgehen. Durch Anklicken der Schaltfläche "Jetzt kaufen" kommt ein verbindlicher Vertrag zwischen dem Kunden und DebtRay zustande.
  3. Es ist möglich, auch während eines Abonnementvertrags ein Nutzungsrecht an bestimmten Inhalten durch Einmalkauf erwerben.

5. Allgemeine Leistungsbeschreibung

  1. Alle Inhalte und darin etwa enthaltene Einstufungen, Informationen, Einschätzungen oder Erläuterungen sind diejenigen der DebtRay GmbH und stimmen nicht notwendigerweise mit denen Dritter, insbesondere der Emittenten, überein.
  2. Die Inhalte dienen ausschließlich der Information des Kunden. Sie stellen weder eine individuelle Finanzanalyse noch eine individuelle Beratung dar. Sie können eine eigenständige Prüfung der Chancen und Risiken der dargestellten Anleihen unter Berücksichtigung der jeweiligen individuellen Emissions- oder Anlageziele nicht ersetzen. Jede individuelle Emissions- oder Anlageentscheidung hat auf der Grundlage der maßgeblichen Bedingungen, des individuellen Umfelds und der konkreten Umstände und keinesfalls ausschließlich auf der Grundlage von DebtRay Inhalten zu erfolgen.
  3. Alle von DebtRay verwendeten oder bereitgestellten Informationen entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Erstellung des jeweiligen Inhaltes. Diese Informationen können durch zukünftige Entwicklungen überholt werden, ohne dass das jeweilige Inhalt entsprechend geändert wurde. Da die Informationen in den Inhalten sowie die Informationen, auf denen die Inhalte gestützt sind, teilweise auf kurzfristigen Marktbedingungen beruhen, können sie auch im Widerspruch zu anderen, früheren oder späteren Informationen und Meinungen von DebtRay oder Dritten stehen und sind kein verlässlicher Indikator für die zukünftige Entwicklung.
  4. Die Rankings von DebtRay stellen kein Bonitätsurteil in Bezug auf ein Unternehmen, einen Schuldtitel oder eine finanzielle Verbindlichkeit, eine Schuldverschreibung, eine Vorzugsaktie oder ein anderes Finanzinstrument oder den Emittenten derartiger Schuldtitel, finanzieller Verbindlichkeiten, Schuldverschreibungen, Vorzugsaktien oder anderer Finanzinstrumente dar und sind auch nicht als solches zu interpretieren. Für Anleihen, bzgl. derer DebtRay keine Inhalte bereitstellt, lassen sich keine Aussagen hinsichtlich der Emissionseffizienz oder in sonstiger Kriterien ableiten. Keinesfalls bedeutet dieser Umstand, dass es sich bei solchen Anleihen um einen Emissionsvorgang mit minderer Effizienz oder Qualität gehandelt haben könnte.
  5. DebtRay gewährt keine Garantie oder Zusicherung für die Genauigkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit der in den Inhalten enthaltenen Informationen. Gesetzliche oder vertragliche Gewährleistungsrechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.
  6. Ein Inhalt stellt niemals ein Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Erwerb von Wertpapieren oder Finanzinstrumenten oder zur Inanspruchnahme von Finanzdienstleistungen dar.
  7. Inhaltsbezogene Leistungsbeschreibungen bleiben unberührt.

6. Nutzungsrechte

  1. Inhalte werden dem Kunden elektronisch über die Websites, mobile Apps oder sonstige online- Dienste von DebtRay dargestellt und teilweise zum Download zugänglich gemacht. In Einzelfällen ist auch eine Übersendung per E-Mail oder in ausgedruckter Form möglich bzw. notwendig. Inhalte können bspw. in Form von Texten, Graphiken, Tabellen, Zeichnungen, Plänen, Skizzen, Berechnungen, Lichtbildern sowie sonstige Darstellungen wissenschaftlicher, technischer oder betriebswirtschaftlicher Art bereitgestellt werden. Soweit Inhalte zum Download, per E-Mail oder in ausgedruckter Form bereitgestellt werden, ist der Kunde ausschließlich zur einer fall-, vorgangs- oder aktenbezogenen Speicherung dieser Inhalte berechtigt. Hierbei gilt eine Obergrenze von bis zu 20 Einzelinhalten pro Fall, Vorgang oder Akte. Ein Fall, ein Vorgang oder eine Akte kann bspw. eine Dokumentensammlung zu einer bestimmten Anleihe-Emission sein. DebtRay bleibt in jedem Fall ausschließlicher Inhaber an allen bereitgestellten proprietären Inhalten.
  2. DebtRay räumt dem Kunden an den Inhalten ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizensierbares, räumlich auf das Gebiet der Europäischen Union sowie das United Kingdom beschränktes Nutzungsrecht für den eigenen Bedarf zu Informationszwecken ein.
  3. Dem Kunden ist es nicht gestattet,
    • Inhalte zu bearbeiten oder Inhalte Dritten zur Verfügung zu stellen bzw. sie Dritten zugänglich zu machen, weder entgeltlich noch unentgeltlich, auch nicht in Auszügen; oder
    • Inhalte oder darin enthaltene Informationen oder Methoden, die nicht öffentlich verfügbar gemacht wurden, zu beobachten, zu untersuchen, rückzubauen oder zu testen (kein „Reverse Engineering“).
  4. Sofern sich das Nutzungsrecht des Kunden aus einem Abonnementvertrag ableitet, ist das Nutzungsrecht des Kunden an den Inhalten zeitlich auf die Dauer des Abonnementvertrags begrenzt. Insbesondere eine Archivierung oder Speicherung von Inhalten über die Dauer des Abonnementvertrags ist nicht gestattet. Hiervon ausgenommen ist eine fall-, vorgangs- oder aktenbezogene Archivierung über die Dauer des Abonnementsvertrags hinaus von Inhalten, die dem Kunden von DebtRay zum Download, per E-Mail oder in ausgedruckter Form bereitgestellt worden sind. Hierbei gilt eine Obergrenze von bis zu 20 Einzelinhalten pro Fall, Vorgang oder Akte.
  5. Sofern sich das Nutzungsrecht des Kunden aus einem Einmalkaufvertrag ableitet, ist dem Kunden eine dauerhafte, jedoch ausschließlich fall-, vorgangs- oder aktenbezogene Speicherung und Archivierung von Inhalten gestattet, die ihm von DebtRay zum Download, per E-Mail oder in ausgedruckter Form bereitgestellt worden sind. Hierbei gilt eine Obergrenze von bis zu 20 Einzelinhalten pro Fall, Vorgang oder Akte.
  6. Das Nutzungsrecht des Kunden ist auf die im Vertrag namentlich zu benennende(n) natürliche(n) Person(en) beschränkt, wobei jeweils nur so viele Personen benannt werden dürfen, wie im Rahmen des Vertrags vereinbart worden sind. Der Kunde ist berechtigt, die nutzungsberechtigten Personen gegen andere Personen durch Mitteilung der Namen in Textform oder durch entsprechende Angaben im Kunden-Konto auszutauschen. Es dürfen nur Personen benannt werden, die Mitarbeiter des Kunden sind bzw. der oder dessen Inhaber selbst.
  7. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen in Textform Auskunft über Art und Umfang der Nutzung von Inhalten zu erteilen, wenn objektiv nachvollziehbare Anhaltspunkte für eine vertragswidrige Nutzung, insbesondere für eine Übernutzung vorliegen. Sonstige Rechte und Ansprüche von DebtRay bleiben unberührt.
  8. Nutzungsrechte, die aufgrund gesetzlicher Rechteeinräumung - insbesondere nach Maßgabe der §§ 60a ff. UrhG - wahrgenommen werden, sind von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Am RightsDirect-Programm der VG Wort nimmt DebtRay nicht teil.

7. Preise

  1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Die Vergütung von Abonnementverträgen ist im Voraus bis zum dritten Werktage des jeweiligen Bezugszeitraums zu leisten. Im übrigen ist der Vergütung spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung zu zahlen.
  3. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind auf Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis beschränkt.

8. Haftungsbeschränkungen

  1. DebtRay haftet uneingeschränkt für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. DebtRay haftet ferner unbeschränkt bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen und soweit DebtRay einen Mangel arglistig verschwiegen hat, sowie im Umfang der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. In dem Umfang, in dem DebtRay eine Garantie für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit der Sache übernommen hat, haftet DebtRay ebenfalls uneingeschränkt.
  2. Für sonstige Schäden gilt: Bei leicht fahrlässig verursachten Schäden haftet DebtRay nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden würde, sowie Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung ferner der Höhe nach auf die jährlichen Vergütung des Abonnementvertrags bzw. auf die Höhe des Kaufpreises des Einmalkaufvertrags beschränkt, aus welchem heraus die Pflichtverletzung resultiert.
  3. Die verschuldensunabhängige Haftung von DebtRay im Rahmen von Abonnementverträgen für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (nach § 536a Abs. 1 Halbsatz 1 BGB) wird ausgeschlossen.
  4. Jede Pflichtverletzung der Bevollmächtigten oder Erfüllungsgehilfen von DebtRay ist einer Pflichtverletzung durch DebtRay gleichgestellt.
  5. Der Einwand des Mitverschuldens (z.B. Verletzung von Pflichten des Vertragspartners) bleibt unberührt.

9. Änderungen dieser Allgemein Geschäftsbedingungen

  1. Für Einzelkäufe gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Allgemein Geschäftsbedingungen.
  2. DebtRay wird Kunden von Abonnementverträgen in Textform, bspw. per E-Mail, über eventuelle Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Voraus informieren.
  3. Änderungen von Abonnementverträgen treten erst nach Ablauf einer angemessenen Frist in Kraft, die in der Mitteilung der Änderungen nach Ziff. 9 (2) von DebtRay benannt ist. Die Frist darf nicht kürzer als ein Monat sein ab dem Datum, an dem der Kunde über die Änderungen informiert worden ist.
  4. Im Falle von Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat der Kunde das Recht, seinen Abonnementvertrag mit einer Frist von einem Monat ab Erhalt der Mitteilung nach Ziff. 9 (2) zu kündigen. Anderenfalls treten die Änderungen zu dem in der Mitteilung nach Ziff. 9 (2) genannten Zeitpunkt in Kraft.

10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

  1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist München, Deutschland. DebtRay ist ferner berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
  2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der kollisionsrechtlichen Regelungen des deutschen Rechts.

11. Sonstiges

  1. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte aus diesem Vertrag ohne die vorherige Zustimmung von DebtRay an Dritte abzutreten, unbeschadet der Regelung des § 354 a HGB.
  2. Force Majeure (Höhere Gewalt). Sofern die Erfüllung eines Teils des Vertrags oder jeglicher Verpflichtungen hierunter (mit Ausnahme von fälligen Zahlungspflichten) durch Höhere Gewalt, Regierungsentscheidungen, Streik oder Arbeitskampf, Versagen der Transportmittel, Feuer, Überflutung, Pandemien (wie bspw. Covid-19), Epidemien oder jegliche andere Ursache, die nicht im zumutbaren Einfluss der betroffenen Vertragspartei steht, verhindert, eingeschränkt oder beeinträchtigt wird, so ist die betroffene Vertragspartei von der Erfüllung solange und soweit frei, als dieser Umstand die Erfüllung durch diese Partei verhindert, einschränkt oder beeinträchtigt, sofern die betroffene Vertragspartei: a) die andere Vertragspartei unverzüglich schriftlich über diese Beeinträchtigung, ihre Art und die erwartete Dauer benachrichtigt und b) nach Wegfall des beeinträchtigenden Umstands die Erfüllung ihrer Pflichten unverzüglich wieder aufnimmt. Das Vorliegen eines der vorstehend als Höhere Gewalt beschriebenen Umstände bedeutet nicht, dass ein Teil dieser Vereinbarung beendet wird. Sofern jedoch einer der vorstehend beschriebenen Umstände für einen Zeitraum von mehr als drei Monaten andauert, kann jede Vertragspartei den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von einem Monat gegenüber der anderen Vertragspartei kündigen.